Guideline-Strategie
Zur Veranschaulichung unserer Social-Media-Strategie im Bereich Guidelines greifen wir wieder auf die bewährte Einteilung in drei Kategorien zurück.
Die Kommunikation des Unternehmens: Das Unternehmen entscheidet, ob es in Social Media aktiv sein möchte und wählt die passenden Plattformen aus. Wichtig ist es, festzulegen, welche Mitarbeiter an der Erstellung einer Social-Media-Strategie beteiligt sind und Verantwortliche zu benennen, die erstellte Beiträge posten. Insgesamt muss darauf Wert gelegt werden, dass das Vorgehen miteinander abgesprochen und aufeinander abgestimmt wird, da sonst die Gefahr einer Verzettelung besteht oder die Absicht des Unternehmens intransparent wirkt. Jeder mit der Aktivität im Bereich Social Media betraute Mitarbeiter muss sich bewusst werden, dass er im Namen des Unternehmens agiert und nicht als Privatperson seine eigenen Standpunkte vertritt. Auch die genaue Definition des verbreiteten Inhalts ist essentiell. Es muss eindeutig festgelegt werden, welche Bereiche sich für eine Verbreitung in der Öffentlichkeit eignen und welche nicht (Betriebsgeheimnisse).
Die Kommunikation der Mitarbeiter: Auch privat bleibt ein Mitarbeiter ein Sprachrohr des Unternehmens. Wenn der Mitarbeiter ein Netzwerk für private Zwecke, in seinem eigenen Namen oder in den eigenen vier Wänden nutzt, um mit seinen Bekannten in Kontakt zu treten, so ist es wichtig, Privatmeinungen als solche deutlich zu machen. Was darf kommuniziert werden, um dem Unternehmen nicht zu schaden und wo verlaufen die Grenzen zwischen einem vertrauensvollen Gespräch zweier Freunde, in dem auch die Arbeitsstelle zur Sprache kommt, und der Verbreitung von Unternehmensinterna? Mit wem darf der Mitarbeiter über was und mit welchen Worten sprechen?
Rechtliche und Arbeitsvertragliche Aspekte: Von großer Bedeutung ist die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Urheberrecht, das Markenrecht und der Datenschutz. Dabei sollte Klarheit darüber herrschen, welche Äußerungen eine Verletzung des Betriebsgeheimnisses darstellen und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist (Stichwort fristlose Kündigung). Unzulässig sind die bewusste Geschäfts- und Rufschädigung, Drohung und Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung, sowie Äußerungen, die den Betriebsfrieden ernstlich gefährden und die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Dabei sollte den Mitarbeitern nicht jedwede Äußerung untersagt werden, sondern betont werden, dass kritische Äußerungen im Sinne der Meinungsfreiheit erlaubt und erwünscht sind.
Als nächster Schritt muss ein Katalog an Social Media Guidelines erstellt werden, der alle Regeln über den Umgang mit Netzwerken enthält und den Mitarbeitern eine klare Linie vorgibt, an denen sie sich orientieren können. Zweck dieser Guidelines ist die Definition von Verhaltensregeln, die das Unternehmen schützen und Mitarbeitern Sicherheit und Selbstvertrauen in Social Media geben. Zudem kann eine Schulung der Mitarbeiter dazu beitragen, die Mitarbeiter zu sensibilisieren, zur Nutzung sozialer Medien zu animieren sowie auch denjenigen Mitarbeitern eine Einführung liefern, die bisher wenig mit Social Media zu tun hatten. Dabei sollten Social Media Guidelines im Optimalfall durch Zusammenarbeit aus den Bereichen PR, Human Ressources und Recht entstehen und in verständlicher Sprache für jedermann nachvollziehbar formuliert sein. Um Mitarbeitern eine Feedbackmöglichkeit zu geben und mit ihren Fragen nicht alleine zu lassen, sollte ein Ansprechpartner bereitgestellt werden.
Hier ist unsere Präsentation und zu finden.