Montag, 20. Juni 2011

Guideline-Strategie

Zur Veranschaulichung unserer Social-Media-Strategie im Bereich Guidelines greifen wir wieder auf die bewährte Einteilung in drei Kategorien zurück.

Die Kommunikation des Unternehmens: Das Unternehmen entscheidet, ob es in Social Media aktiv sein möchte und wählt die passenden Plattformen aus. Wichtig ist es, festzulegen, welche Mitarbeiter an der Erstellung einer Social-Media-Strategie beteiligt sind und Verantwortliche zu benennen, die erstellte Beiträge posten. Insgesamt muss darauf Wert gelegt werden, dass das Vorgehen miteinander abgesprochen und aufeinander abgestimmt wird, da sonst die Gefahr einer Verzettelung besteht oder die Absicht des Unternehmens intransparent wirkt. Jeder mit der Aktivität im Bereich Social Media betraute Mitarbeiter muss sich bewusst werden, dass er im Namen des Unternehmens agiert und nicht als Privatperson seine eigenen Standpunkte vertritt. Auch die genaue Definition des verbreiteten Inhalts ist essentiell. Es muss eindeutig festgelegt werden, welche Bereiche sich für eine Verbreitung in der Öffentlichkeit eignen und welche nicht (Betriebsgeheimnisse).

Die Kommunikation der Mitarbeiter: Auch privat bleibt ein Mitarbeiter ein Sprachrohr des Unternehmens. Wenn der Mitarbeiter ein Netzwerk für private Zwecke, in seinem eigenen Namen oder in den eigenen vier Wänden nutzt, um mit seinen Bekannten in Kontakt zu treten, so ist es wichtig, Privatmeinungen als solche deutlich zu machen. Was darf kommuniziert werden, um dem Unternehmen nicht zu schaden und wo verlaufen die Grenzen zwischen einem vertrauensvollen Gespräch zweier Freunde, in dem auch die Arbeitsstelle zur Sprache kommt, und der Verbreitung von Unternehmensinterna? Mit wem darf der Mitarbeiter über was und mit welchen Worten sprechen?

Rechtliche und Arbeitsvertragliche Aspekte: Von großer Bedeutung ist die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Urheberrecht, das Markenrecht und der Datenschutz. Dabei sollte Klarheit darüber herrschen, welche Äußerungen eine Verletzung des Betriebsgeheimnisses darstellen und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist (Stichwort fristlose Kündigung). Unzulässig sind die bewusste Geschäfts- und Rufschädigung, Drohung und Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung, sowie Äußerungen, die den Betriebsfrieden ernstlich gefährden und die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Dabei sollte den Mitarbeitern nicht jedwede Äußerung untersagt werden, sondern betont werden, dass kritische Äußerungen im Sinne der Meinungsfreiheit erlaubt und erwünscht sind.

Als nächster Schritt muss ein Katalog an Social Media Guidelines erstellt werden, der alle Regeln über den Umgang mit Netzwerken enthält und den Mitarbeitern eine klare Linie vorgibt, an denen sie sich orientieren können. Zweck dieser Guidelines ist die Definition von Verhaltensregeln, die das Unternehmen schützen und Mitarbeitern Sicherheit und Selbstvertrauen in Social Media geben. Zudem kann eine Schulung der Mitarbeiter dazu beitragen, die Mitarbeiter zu sensibilisieren, zur Nutzung sozialer Medien zu animieren sowie auch denjenigen Mitarbeitern eine Einführung liefern, die bisher wenig mit Social Media zu tun hatten. Dabei sollten Social Media Guidelines im Optimalfall durch Zusammenarbeit aus den Bereichen PR, Human Ressources und Recht entstehen und in verständlicher Sprache für jedermann nachvollziehbar formuliert sein. Um Mitarbeitern eine Feedbackmöglichkeit zu geben und mit ihren Fragen nicht alleine zu lassen, sollte ein Ansprechpartner bereitgestellt werden.

Hier ist unsere Präsentation und zu finden.

Samstag, 4. Juni 2011

Lösungsansätze

In unserem ersten Blogeintrag haben wir dargelegt, was Guidelines in der Social Media Communication sind und wie wir bei der Erstellung unserer Guidelines vorgehen wollen.

Unser Ziel ist es, wichtige Guidelines klar und verständlich für die Mitarbeiter zu formulieren, damit sie sich an eben diesen orientieren können. Auch sollen die Guidelines vielmehr eine Unterstützung für die Mitarbeiter und keinesfalls eine „Kreativsperre“ für den Umgang mit Social Media darstellen. Wir möchten einen Leitfaden für die private als auch berufliche Kommunikation entwickeln, der den Mitarbeitern zeigt, wie sie sich aus Firmensicht „richtig“ im Umgang mit Social Media verhalten, und der auch eine rechtliche Absicherung für diese dienen soll.

Die Kommunikation des Unternehmens
  • Welche Tools sind am besten für den vorgesehenen Nutzen geeignet und passen am besten zum Unternehmen, versprechen den größten Erfolg?

  • Was möchte die Firma nach außen hin transportieren?

  • Was muss jemand, der sich mit Social Media nicht auskennt, wissen, um damit im Sinne der Firma handeln zu können?

  • Rahmenbedingungen: Welche Zielgruppe soll angesprochen werden? Welche Eigenschaften sollen dem Unternehmen zugesprochen werden und welche Formulierungen und sprachlichen Besonderheiten sind deshalb sinnvoll?

  • Welche Mitarbeiter sind für das Posten von Beiträgen zuständig und wie häufig sollte Content erstellt werden?


Die Kommunikation des Mitarbeiters
  • Erstellen von Tipps und Richtlinien für die Mitarbeiter, die ihr Verhalten im Umgang mit Social Media unterstützen und stärken sollen

  • Genaue Festlegung vom Social Media Gebrauch

  • Angebot von Schulungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter – vorallem, um auch im Social Media Bereich unerfahrenen Mitarbeitern die Nutzung zu ermöglichen und zu vereinfachen

  • Angebot von Feedbackrunden, um ‚Störquellen‘ aufdecke und beseitigen zu können – was sollte an den Guidelines aus Sicht der Mitarbeiter verbessert und geändert werden?


Rechtliche und arbeitsvertragliche Aspekte
  • Was darf der Mitarbeiter über die genutzten Tools und Plattformen kommunizieren? Und welche Tools darf er dazu verwenden? Eingrenzung der Möglichkeiten

  • Welcher Mitarbeiter hat welche Befugnis?

  • Festzulegen ist, ob und wie lange ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit privat auf sozialen Netzwerken aktiv sein darf

  • Sensibilisierung der Mitarbeiter: Auch außerhalb der Arbeitszeit repräsentiert der Mitarbeiter das Unternehmen!