Samstag, 4. Juni 2011

Lösungsansätze

In unserem ersten Blogeintrag haben wir dargelegt, was Guidelines in der Social Media Communication sind und wie wir bei der Erstellung unserer Guidelines vorgehen wollen.

Unser Ziel ist es, wichtige Guidelines klar und verständlich für die Mitarbeiter zu formulieren, damit sie sich an eben diesen orientieren können. Auch sollen die Guidelines vielmehr eine Unterstützung für die Mitarbeiter und keinesfalls eine „Kreativsperre“ für den Umgang mit Social Media darstellen. Wir möchten einen Leitfaden für die private als auch berufliche Kommunikation entwickeln, der den Mitarbeitern zeigt, wie sie sich aus Firmensicht „richtig“ im Umgang mit Social Media verhalten, und der auch eine rechtliche Absicherung für diese dienen soll.

Die Kommunikation des Unternehmens
  • Welche Tools sind am besten für den vorgesehenen Nutzen geeignet und passen am besten zum Unternehmen, versprechen den größten Erfolg?

  • Was möchte die Firma nach außen hin transportieren?

  • Was muss jemand, der sich mit Social Media nicht auskennt, wissen, um damit im Sinne der Firma handeln zu können?

  • Rahmenbedingungen: Welche Zielgruppe soll angesprochen werden? Welche Eigenschaften sollen dem Unternehmen zugesprochen werden und welche Formulierungen und sprachlichen Besonderheiten sind deshalb sinnvoll?

  • Welche Mitarbeiter sind für das Posten von Beiträgen zuständig und wie häufig sollte Content erstellt werden?


Die Kommunikation des Mitarbeiters
  • Erstellen von Tipps und Richtlinien für die Mitarbeiter, die ihr Verhalten im Umgang mit Social Media unterstützen und stärken sollen

  • Genaue Festlegung vom Social Media Gebrauch

  • Angebot von Schulungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter – vorallem, um auch im Social Media Bereich unerfahrenen Mitarbeitern die Nutzung zu ermöglichen und zu vereinfachen

  • Angebot von Feedbackrunden, um ‚Störquellen‘ aufdecke und beseitigen zu können – was sollte an den Guidelines aus Sicht der Mitarbeiter verbessert und geändert werden?


Rechtliche und arbeitsvertragliche Aspekte
  • Was darf der Mitarbeiter über die genutzten Tools und Plattformen kommunizieren? Und welche Tools darf er dazu verwenden? Eingrenzung der Möglichkeiten

  • Welcher Mitarbeiter hat welche Befugnis?

  • Festzulegen ist, ob und wie lange ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit privat auf sozialen Netzwerken aktiv sein darf

  • Sensibilisierung der Mitarbeiter: Auch außerhalb der Arbeitszeit repräsentiert der Mitarbeiter das Unternehmen!

3 Kommentare:

  1. Ich denke das kann man so stehen lassen. Liest sich im Gesamtkontext ganz gut.
    Wenn ich etwas bemängeln würde dann nur, dass die Gründe für die Lösungsansätze nicht für jeden Eure Punkte heraus zu lesen sind. mfg

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  2. Hallo liebe Guideliners.

    Ich finde euren zweiten Blogeintrag sehr verständlich und übersichtlich formuliert.
    Ihr habt strukturiert die drei Aspekte aus eurem ersten Blog aufgegriffen und detaillierter dargestellt.
    Ich nehme an, ihr verfolgt sie auch weiterhin und verwendet sie am Ende als Gesamtstrategie?!
    Dies ist aus eurem Text leider nicht ganz klar herausgekommen. Mich hätte auch interessiert, welche anderen Strategieansätze ihr diskutiert habt und welche Vor/Nachteile diese bieten.

    Davon abgesehen, bin ich gespannt, wie sich eure Guidelines im nächsten Blogeintrag noch konkretisieren.

    Bis dahin viele Grüße
    Rebekka (XoC Truppe)

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  3. Hallo liebe Guideliners,

    eure Strategie ist übersichtlich und lässt sich gut lesen.

    Gefehlt hat mir noch eine Diskussion der geforderten Alternativansätze, und demzufolge auch die Begründung für eure endgültige Entscheidung.

    Interessant wäre noch die Frage, ob ihr euer Schulungsprogramm für die Mitarbeiter verplichtend, wahlobligatorisch oder freiwillig machen wollt.

    Meinder Meinung nach, seid ihr auf dem richtigen Weg und ich freue mich auf eueren 3. Eintrag.

    Liebe Grüße von MyXoC

    Catharina

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